Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 16.07.2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Antrag A1 Satzungsänderung (Kreisvorstand) |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.03.2020, 13:08 |
A1.6: Satzung § 9 - § 10
Antragstext
§ 9 Finanzen
(1) Der Stadtverband finanziert sich aus den Beiträgen der Mitglieder, aus Sach-
und Geldspenden, den Umlagen des Landesverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen
und dem gebildeten Vermögen.
(2) Ein jährlicher Haushaltsplan ist zu erstellen und von der
Mitgliederversammlung zu beschließen. Wenn absehbar ist, dass die Gesamtausgaben
im jeweiligen Kalenderjahr um fünf Prozent über dem beschlossenen Haushaltsplan
liegen werden oder nach Einschätzung der*/des Schatzmeister*in wesentliche
Veränderungen im Haushalt vorzunehmen sind, ist ein Nachtragshaushalt zu
erstellen und von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu
beschließen.
(3) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer*innen, die einmal
jährlich zu einem selbst gewählten Zeitpunkt die Konto-, Kassen- und Buchführung
durch die*/den Schatzmeister*in und die Geschäftsstelle überprüfen. Mindestens
eine Rechnungsprüfer*in muss eine Frau oder TINO-Person sein. Über diese Prüfung
ist ein Protokoll anzufertigen, das sowohl der Mitgliederversammlung als auch
der*/dem Landesschatzmeister*in vorzulegen ist. Die Rechnungsprüfer*innen werden
für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
(4) Näheres regelt eine von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu
beschließende Finanzordnung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Beschlüsse über die Satzung sowie deren Änderung bedürfen einer
Zweidrittelmehrheit einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung.
Anträge auf Satzungsänderung dürfen keine Dringlichkeitsvorlage sein.
(2) Die Auflösung des Stadtverbands bedarf einer Zweidrittelmehrheit der
Mitgliederversammlung. Dieser Beschluss muss in einer Urabstimmung mit der
Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bestätigt werden.
(3) Bei Auflösung des Stadtverbands ist das Vermögen dem Landesverband BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN in Sachsen zu übereignen. Sollte diese politische Vereinigung
nicht mehr bestehen, ist das Vermögen dem Bundesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu
übereignen.
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am XXX beschlossen und trat
mit der Veröffentlichung in Kraft.
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